- 312 - 1371. Apr. 14. Breslau in cenaculo des Bischofs von Lebus. dom. Quasimodog. vig. Tiburcii. Herzog Ludwig macht mit dem Abte des Sandstiftes Johann und Jakob Engelger, Official und Domherrn zu Breslau und Lebus, und Friedrich von Sulcz folgenden Vertrag: Der Bischof von Lebus soll in Paulau die Gerichte und alle herzogl. Rechte haben und als Erbherr von der Hufe 1 Vierdung, als Oberherr 1/2 Vierdung und als Ehrung 2 Hühner beziehen mit Ausnahme derer von Stachow und gewisser Gärtner, ohne dass jedoch die Bauern weiter beschwert werden. Die Gerichte soll er so ausüben, dass schwere Verbrecher, Brandstifter, Schänder, Räuber nach der Stadt zur Aburtheilung durch die Bürger gebracht werden sollen. Bei einem etwaigen Verkauf der Scholtisei hat der Bischof sein Recht, was ufvart und abvart heisst. Der Bischof hat den Schulzen mit einem Pferde im Werthe von 3 Mark zum Dienste der Stadt auszurüsten, und die Consuln dürfen denselben wegen Vernachlässigung des Dienstes bestrafen. Die Consuln erhalten von jeder Bauerhufe 7/4 jährl. Zins, von den Freigütern 1 Mark. Brgr. Stadtb. I. 66. Codex Diplomaticus Silesiae, hrsg vom Vereine für Geschichte und Alterthum Schlesiens, Bd 9, Urkunden der Stadt Brieg. Urkundliche und chronikalische nachrichten über die Stadt Brieg, die dortigen Klöster, die Stadt- und Stiftsgüter bis zum Jahre 1550. Hrsg Dr. C. Grünhagen, Breslau 1870.
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